Rollstuhl-,Treppensteiger- und
Tragestuhltransporte
in Iserlohn und Hemer

Wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für Bestrahlung-, Chemo-, Dialyse-, Reha- und Krankenfahrten.

 

Unser Kerngeschäft liegt jedoch im Bereich Behindertenbeförderung mit Rollstuhl, welches wir mit zur Zeit 19 behindertengerechten Fahrzeugen durchführen. Dabei zeichnet uns aus, dass wir Sie im Sitzen transportieren. Falls Treppen zu überwinden sind, kommen unsere Treppensteiger oder Tragestühle zum Einsatz.


Über uns

Unser Taxiunternehmen wurde 2002 gegründet.

 

Als Mitglied des Verbandes der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW sind wir darauf spezialisiert, körperlich behinderte Personen mit Rollstuhl zu befördern. 

 

Wir bieten unsere Fahrdienste Privatpersonen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Behinderten- und Tagespflegeeinrichtungen und dem LWL an. 

 

Als Vertragspartner aller Krankenkassen können wir sämtliche genehmigungsfreie Krankenbeförderungen direkt abrechnen. Unsere 21 qualifizierten Mitarbeiter berücksichtigen selbstverständlich die individuellen Wünsche unserer Kunden. 


Unsere Leistungen

SANTAXI Wille ist Ihr Spezialist für nicht betreuungspflichtige und nicht liegenden Kranken- und Behindertenbeförderung.

Sitzende Kranken- und Behindertenbeförderung

Behindertentransport mit Rollstuhl

1-Personen-Transport mit Treppensteigegerät

2-Personen-Transport mit Tragestuhl


Bestrahlungsfahrten

Chemofahrten

Dialysefahrten

Rehafahrten


Team

Adrian Wille-Mango

Unternehmensgründer und seit 2008 Geschäftsführer der SANTAXI GmbH

Tarife

Die Tarife für Rollstuhl- bzw Treppensteiger- und Tragestuhltransporte werden von den Krankenkassen übernommen, wenn:

 

a) es zu einer stationären Behandlung geht
b) es zu einer teilstationären Behandlung geht
c) es zu einer vor- bzw. nachstationären Behandlung im Rahmen von 14 Tagen geht.
d) ein Pflegegrad 3 sowie gleichzeitig das Merkzeichen G im Behindertenausweis vorliegt.
e) ein Behindertenausweis mit den Merkzeichen AG, BL oder H vorliegt
f) ein Bescheid über die Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt.

 

In diesen Fällen muss nur ein Eigenanteil zwischen 5 -10€ je nach Fahrtstrecke zugezahlt werden.
Liegt ein Befreiungsausweis der Krankenkasse vor, entfällt diese Zuzahlung.

 

Kontaktformular

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Montag

7:00-19:00

Dienstag

7:00-19:00

Mittwoch

7:00-19:00

DONNERSTAG

7:00-19:00

FREITAG

7:00-19:00

Samstag

7:00 - 14:00

SonntagS
und an Feiertagen 

auf Anfrage